Dita Vogel (zwei­te von links) im Gespräch beim Tra­MiS-Schul­work­shop Anfang März 2020.

Ein Rechts­an­spruch auf Spra­chen­prü­fun­gen für alle Zuge­wan­der­ten sei über­fäl­lig und auch kurz­fris­tig rea­li­sier­bar – das war die ein­hel­li­ge Reak­ti­on in einem Tra­MiS-Online-Forum, in dem Mit­glie­der von fünf Tra­MiS-Koope­ra­ti­ons­schu­len in klei­ner Run­de online dis­ku­tiert haben. Unter der Über­schrift „Dis­kri­mi­nie­rung Mehr­spra­chi­ger durch Fremd­spra­chen­an­for­de­run­gen – ein Reform­vor­schlag“ ging es dar­um, ob Schüler*innen einen Rechts­an­spruch auf Prü­fung in jeder Spra­che haben soll­ten, und ob Schu­len durch einen bin­nen­dif­fe­ren­zier­ten Unter­richt dar­auf vor­be­rei­ten sol­len. Ein sol­cher digi­tal gestütz­ter Mehr­spra­chen­un­ter­richt wür­de dann den Unter­richt in einer „zwei­ten Fremd­spra­che“ erset­zen. Dabei soll eine vor Ort anwe­sen­de Lehr­kraft das Selbst­ler­nen von Schüler*innen in unter­schied­li­chen Spra­chen beglei­ten und anlei­ten. Was und wie gelernt wird, soll mit online zuge­schal­te­ten bilin­gua­len Fach­kräf­ten an ande­ren Orten abge­spro­chen werden.

ERPROBUNG IN EINEM MODELLPROJEKT NOTWENDIG

Zum vor­be­rei­ten­den Mehr­spra­chen­un­ter­richt gab es von Teil­neh­men­den des Online-Forums kri­ti­sche Anmer­kun­gen: Um über­haupt rea­li­sier­bar zu sein, müs­se sich ein sol­cher Unter­richt zunächst auf mehr­spra­chig Auf­ge­wach­se­ne oder Zuge­wan­der­te kon­zen­trie­ren. Die Mög­lich­keit auch für mono­lin­gu­al auf­ge­wach­se­ne Schüler*innen diver­se Sprach­kennt­nis­se aus­zu­bau­en, sei ein wei­te­rer Ent­wick­lungs­schritt, der zwar wün­schens­wert sei, jedoch zusätz­li­cher Über­le­gun­gen bedür­fe. Die Qua­li­täts­si­che­rung in Koope­ra­ti­on mit Exter­nen müs­se erprobt wer­den. Außer­dem sei­en Anpas­sun­gen in den Rechts­vor­schrif­ten nötig, die eine Fort­füh­rungs­mög­lich­keit für in der Mit­tel­stu­fe beleg­te Spra­chen in der Ober­stu­fe vor­se­hen. Für meh­re­re Teil­neh­men­de ist ein sol­cher Unter­richt als lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve denk­bar, wenn es gelingt, in einem Modell­pro­jekt prak­tisch zu zei­gen, wie Hür­den über­wun­den und Erfol­ge erzielt wer­den können.

INSTITUTIONELLES DENKEN ÜBERWINDEN

An Schu­len, in denen es schon indi­vi­du­el­le Lern­zei­ten oder Lern­bü­ros gibt, könn­te eine Vor­be­rei­tung auf die Prü­fung in die­sen Rah­men inte­griert wer­den. Außer­dem – so eine Schul­lei­te­rin – „den­ken wir viel zu insti­tu­tio­nell“. Auch jetzt sor­gen vie­le Eltern dafür, dass ihre Kin­der die zuhau­se gespro­che­nen Spra­chen auch schrift­lich gut ler­nen kön­nen – ent­we­der in der Fami­lie oder im Sprach­un­ter­richt am Wochen­en­de. Ein Rechts­an­spruch auf Spra­chen­prü­fung könn­te dazu füh­ren, dass die Koope­ra­ti­on mit zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen in der Stadt gesucht wird. Sie geben an vie­len Orten an Wochen­en­den Unter­richt, in dem die zwei­te Genera­ti­on die Eltern­spra­chen ler­nen kann. Im kana­di­schen Win­ni­peg, wo Yase­min Kara­ka­şoğlu eine Schu­le besuch­te, kann der Sprach­un­ter­richt am Wochen­en­de als Wahl­fach für das Zeug­nis aner­kannt wer­den, wenn die Schüler*innen ihn regel­mä­ßig besu­chen und bei Abschluss­tests erfolg­reich sind.

HERKUNFTSSPRACHENPRÜFUNGEN“ SIND BISHER DIE AUSNAHME

Außer­dem sei­en die Zulas­sungs­mög­lich­kei­ten zu eng. Eine Prü­fung soll­te nicht nur als Aus­nah­me- oder Här­te­fall vor­ge­se­hen wer­den, son­dern als Regel­fall zuläs­sig sein, wenn Schüler*innen außer Deutsch und Eng­lisch noch min­des­tens eine wei­te­re Spra­che sprechen.

ENTLASTUNG VON DEUTSCHLERNENDEN

In der Dis­kus­si­on wur­den die beson­de­ren sprach­li­chen Her­aus­for­de­run­gen betont, mit denen neu zuge­wan­der­te Kin­der vor allem in der Mit­tel­stu­fe kon­fron­tiert sind, wenn sie hier die Grund­la­gen für schu­li­sche Bil­dung bis zum Abitur legen wol­len. Vor allem in Gym­na­si­en müss­ten sie häu­fig zwei neue Fremd­spra­chen gleich­zei­tig ler­nen, obwohl sie noch am Aus­bau ihrer Deutsch­kennt­nis­se arbei­ten, denn es dau­ert in der Regel 5 bis 7 Jah­re, bis eine zwei­te Spra­che auf anspruchs­vol­lem Niveau beherrscht wird. Des­halb dür­fe eine Spra­chen­prü­fung nicht nur als ein­ma­li­ge schrift­li­che Prü­fung nach der 10. Klas­se ange­bo­ten wer­den. Sie müs­se frü­her ange­bo­ten wer­den und wie­der­hol­bar sein. Gute Lösun­gen gibt es bereits an Schu­len, an denen Erst­spra­chen der Schüler*innen auch als Fremd­spra­chen ange­bo­ten wer­den – etwa Fran­zö­sisch und Rus­sisch. Wenn Lehr­kräf­te bin­nen­dif­fe­ren­ziert unter­rich­ten, erge­ben sich dadurch Mög­lich­kei­ten zu akti­vem Spra­chen­ler­nen im münd­li­chen Aus­tausch, die es in einer Klas­se mit aus­schließ­lich Sprachanfänger*innen nicht gäbe.

Bringt die Vor­schlä­ge in die bil­dungs­po­li­ti­sche Dis­kus­si­on ein! Die­se Bot­schaft neh­men wir vom Tra­MiS-Online-Forum mit – und vie­le Hin­wei­se, was im Detail in der Pra­xis zu beach­ten ist.